Am Vormittag wird in den Räumlichkeiten der unterrichtet und individuell betreut.
Derzeit findet Betreuung vor Ort statt.
Genauere Informationen geben wir Ihnen gerne bei einem Telefonat (01/3670594) oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sowie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!
Read MoreDerzeit werden Kinder und Jugendliche zwischen 9 Jahren und 18 Jahren sowie junge Erwachsene (18+) betreut und psychologisch/therapeutisch begleitet.
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Grundsätzlich findet ein Erstgespräch unter Berücksichtigung psychologischer (Vor-)Befunde statt. In einer Kennenlernphase (Einzel- oder Gruppensetting) erarbeiten wir individuell angepasste, auf die Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen zugeschnittene Förderkonzepte, die für eine weitere Betreuung im Bildungszentrum Voraussetzung sind. Im Anschluss daran finden verpflichtend Schnuppertage statt. Während der Schnupperphase wird dem Kind/Jugendlichen ein/e peer-Partnerschüler/in zugeteilt, der neben den Betreuungspersonen ebenfalls zur Verfügung steht.
Über die Aufnahmekriterien im Speziellen informieren wir Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Wir sind für Sie unter
oder persönlich nach Terminvereinbarung in der (Hardtgasse 19/Eingang Kreindlg. 2), 1190 Wien erreichbar.
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Die Kosten für ein Betreuungsjahr:
monatliches Betreuungsgeld (12x im Jahr) |
500,-- Euro* |
monatliches Betreuungsgeld (12x im Jahr) in der SEKUNDARSTUFE II ("nicht mehr schulpflichtige" Jugendliche; "Oberstufe") |
520,-- Euro* |
anfallende Kosten bei Ausflügen, Exkursionen,.... | je nach Projekt |
Anmeldegebühr (einmalig bei Eintritt!) | 400,-- Euro |
*Lernmaterial bereits enthalten (Kopien; Büromaterial;...); zusätzlich zu Vormittagseinheiten modular geblockter Unterricht der Hauptfächer
Bitte beachten Sie auch die Zeugnisgebühr, welche die Bildungsdirektion Wien (vormals "Stadtschulrat Wien") bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen einhebt: 14,30 pro Schuljahr
Bei nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet sich die Höhe der Prüfungsgebühr nach der jeweiligen Prüfungskommission.