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Die Durchführung einer klinisch-psychologischen Diagnostik und Begutachtung obliegt alleine Personen, welche das Studium der Psychologie abgeschlossen haben und zudem eine postgraduelle Fachausbildung zum/r klinischen und GesundheitspsychologIn vorweisen können (Psychologengesetz, 1990).
Eingetragene PsychologInnen in der Liste der klinischen- und GesundheitspsychologInnen findet man unter:
http://klinischepsychologie.ehealth.gv.at/ bzw. http://gesundheitspsychologie.ehealth.gv.at/
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